Praxis

Unsere Praxis befindet sich in der Casa von Muralt in Zürich-Höngg unmittelbar bei der Tramhaltestelle Schwert.

Vom Hauptbahnhof aus sind wir in wenigen Minuten mit dem Tram Nr.13 und dem Bus Nr. 46 zu erreichen. Die Praxis ist zudem in Gehdistanz zum Meierhofplatz mit Anschluss zum Bus Nr. 80. Dieser Bus verbindet Höngg mit Affoltern und Altstetten. Parkplätze stehen direkt neben dem Haus zur Verfügung.

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Öffnungszeiten

Mo-Mi: 7:00 bis 17:00 Uhr
Do: 7:00 bis 18:00 Uhr

Aus organisatorischen Gründen können wir nicht immer auf schulfreie Nachmittage Rücksicht nehmen. Der Mittwochnachmittag ist für kurze Kontrollsitzungen reserviert, damit möglichst viele Kinder den schulfreien Nachmittag für einen Praxisbesuch nutzen können.

Anmeldung/Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 044 341 53 11

Notfälle

Sind wir oder unsere Vertretung nicht erreichbar, kontaktieren Sie bitte Ihren Zahnarzt oder den offiziellen Notfalldienst der Zahnärztegesellschaft der Stadt Zürich Tel.: 0800 33 66 55 an, der Ihnen einen diensthabenden Zahnarzt vermitteln kann.

Kosten

Die Kosten für die Behandlung werden nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) abgerechnet. Dieser Tarif ist vertraglich geregelt.

Die Höhe der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ist von der Art und Dauer der Therapie abhängig. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag im Anschluss an die erste Besprechung informiert Sie über die zu erwartenden Kosten.

Kostenbeteiligungen durch Versicherung
Die Krankenkassen bieten Kostenbeteiligungen in verschiedenen Formen an. Die Kieferorthopädie kann in einer Zusatzversicherung mit anderen medizinischen Leistungen enthalten sein, oder eine Kostenbeteiligung wird über eine Zahnzusatzversicherung geregelt. Diese Zusatzversicherungen sollten bei vielen Krankenkassen möglichst vor dem 3. Lebensjahr abgeschlossen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt verlangen die meisten Krankenkassen eine zahnärztliche Begutachtung. Ist in diesem jungen Alter bereits eine Zahn- oder Kieferfehlstellung erkennbar, kann eine solche Zusatzversicherung oft nicht oder nur mit einem entsprechenden Vorbehalt (Deckungsausschluss) abgeschlossen werden. Am Besten  informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt bei gravierenden Zahn- und Kieferfehlstellungen die Kosten der Behandlung, allerdings nur bis zum 20. Lebensjahr. Die Kriterien für die Kostenübernahme einer Therapie durch die Invalidenversicherung sind klar geregelt. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wird von uns im Rahmen der Behandlungsplanung geprüft.